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Pflegegrad

ART Ambulanter Pflegedienst München



Ein kurzer Exkurs ins rechtliche, doch keine Angst, auch hier erklären wir Ihnen gerne den Sachverhalt persönlich und in familiärer Atmosphäre.


Es war die größte Pflegereform aller Zeiten: Seit 01.01.2017 werden die Pflegestufen „0“, 1, 2 und 3 von den Pflegegraden 1, 2, 3, 4 und 5 abgelöst. Diese Änderungen werden im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) in Kraft treten und sollen vor allem demenzkranken Älteren die gleichen Pflegeleistungen zusichern wie körperlich Pflegebedürftigen. Was wird sich für Betroffene und Familien dadurch ändern? pflege.de gibt einen Ausblick auf den Leistungsumfang und das neue Prüfverfahren zur Bewertung der Pflegegrade.

Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen ab 2017 – Das neue Prüfverfahren


Mit dem neuen Prüfverfahren NBA („Neues Begutachtungsassessment“) werden Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder anderer Prüforganisationen ab 2017 alle neuen Antragsteller auf Pflegeleistungen persönlich anhand eines Fragenkatalogs auf den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit hin überprüfen. Entsprechend des Gutachtens entscheidet dann die zuständige Pflegekasse, ob sie ihrem Versicherten einen Pflegegrad zubilligt oder seinen Antrag ablehnt.

pflege.de hat für Sie eine Übersicht der „neuen Pflegestufen“, der künftigen Pflegegrade, mit den jeweils notwendigen Punktezahlen zusammengestellt die Sie unten sehen können.
Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)

>>Pflegegrad 1<<
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)

>>Pflegegrad 2<<
Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)

>>Pflegegrad 3<<
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)

>>Pflegegrad 4<<
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte).

>>Pflegegrad 5<<
Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die bisherigen Härtefälle mit Pflegestufe 3, die einen „spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die Pflegeversorgung“ haben, können Pflegegrad 5 erhalten, auch wenn sie die dafür notwendige Mindestzahl von 90 Punkten bei der Begutachtung nicht erreicht haben.

... weitere Infos zur Pflege auf www.pflege.de

Wie selbstständig ein Antragsteller noch ist, ermitteln die Prüfer mit dem neuen Begutachtungsinstrument NBA nach einem Punktesystem. Dabei gilt: Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, einen umso höheren Pflegegrad und umso mehr Pflege- und Betreuungsleistungen genehmigt seine Pflegekasse.

Ramona Tolic

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