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Pflege Charta

Pflege Charta

Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf haben selbstverständlich die gleichen Rechte, wie alle anderen Menschen auch. Wie sich diese Rechte aber im Alltag hilfe- und pflegebedürftiger Menschen widerspiegeln sollen, das fasst die deutsche Pflege-Charta zusammen. Sie ist von Vertreterinnen und Vertretern aus allen Bereichen der Pflege und der Selbsthilfe erarbeitet worden.

Die acht Artikel beschreiben zum Beispiel ganz konkret das Recht auf Selbstbestimmung, auf Privatheit, auf Teilhabe am sozialen Leben und auf ein Sterben in Würde.

Mit der Pflege-Charta sollen die Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen gestärkt und ihre Lebenssituation verbessert werden. Die Pflege-Charta bietet den betroffenen  Menschen und ihren Angehörigen ein Maß für die Beurteilung der Pflege – und die im Bereich Pflege tätigen Menschen sollen ihre Arbeit an der Pflege-Charta bemessen.

Die Pflege-Charta soll in Deutschland Ausgangspunkt für einen breit gefächerten Praxisaustausch über die Ausgestaltung würdevoller Pflege sein und Impulse für den gesamten Bereich der Pflege geben.

Sie ist mittlerweile in verschiedenen Gesetzen mit eingeflossen. Wichtig ist aber auch ihre Umsetzung in der Pflegepraxis. Viele wichtige Verbände und Institutionen sowie Einzelpersonen setzen sich für die Verbreitung und Umsetzung der Pflege-Charta ein .

Dieser Prozess wurde von Anbeginn durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. 

ART Ambulanter Pflegedienst

Die 8 Artikel der Pflegecharta

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe und auf Unterstützung, um ein möglichst selbst bestimmtes und selbständiges Leben führen zu können.
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe und Pflege sowie der Behandlung.
Jeder hilfe-und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.

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