Pflege wirft viele Fragen auf: Welcher Pflegegrad passt? Welche Leistungen stehen uns zu? Wie geht es nach dem Krankenhaus weiter? Wir beraten Pflegebedürftige und Angehörige in München persönlich – am Telefon, in unserem Büro in Obersendling oder bei Ihnen zuhause.
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wer Pflegegeld bezieht und ausschließlich von Angehörigen gepflegt wird, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst nachweisen. Wir übernehmen diese Besuche für alle Pflegekassen.
| Pflegegrad | Beratungsbesuch |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | freiwillig, halbjährlich möglich |
| Pflegegrad 2 und 3 | Pflicht, einmal im Halbjahr |
| Pflegegrad 4 und 5 | Pflicht, einmal im Vierteljahr |
- Kostenfrei für Sie: Die Pflegekasse bezahlt den Besuch.
- Praktische Hilfe: Eine Pflegefachkraft schaut sich die Pflegesituation an und gibt konkrete Tipps – etwa zu Hilfsmitteln oder zur Entlastung der Angehörigen.
- Nachweis inklusive: Wir bestätigen der Pflegekasse den Besuch, damit Ihr Pflegegeld weiter gezahlt wird.
Weitere Beratungsangebote
Pflegegrad
Wir erklären den Antrag und bereiten Sie auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor. Pflegegrade im Überblick
Überleitungspflege
Nach einem Krankenhausaufenthalt organisieren wir den Übergang nach Hause, damit Pflege und Behandlung ab dem ersten Tag gesichert sind.
Pflegeschulungen
Angehörige lernen bei Ihnen zuhause, wie Pflege leichter gelingt – vom Umlagern bis zur Körperpflege.
Leistungen kombinieren
Pflegesachleistung, Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege: Wir zeigen, wie die Budgets am besten zusammenpassen.
So läuft ein Beratungsgespräch ab
- Anruf: Sie schildern uns kurz Ihre Situation und wir vereinbaren einen Termin.
- Gespräch: Wir hören zu, sehen uns – wenn Sie möchten – die Situation zuhause an und beantworten Ihre Fragen.
- Nächste Schritte: Sie erfahren, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie wir Sie unterstützen können. Ob Sie danach Leistungen bei uns in Anspruch nehmen, entscheiden Sie ganz frei.
Häufige Fragen zur Pflegeberatung
Wer muss einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen?
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht: bei Pflegegrad 2 und 3 einmal im Halbjahr, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteljahr. Bei Pflegegrad 1 und bei Pflegesachleistung ist der Besuch freiwillig möglich.
Was kostet der Beratungsbesuch?
Für Sie nichts. Die Kosten trägt Ihre Pflegekasse. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab und senden ihr den Nachweis über den Besuch.
Was passiert, wenn der Beratungsbesuch nicht stattfindet?
Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall ganz streichen. Auf Wunsch erinnern wir Sie rechtzeitig an den nächsten Termin.
Helfen Sie auch beim Antrag auf einen Pflegegrad?
Ja. Wir erklären, wie der Antrag gestellt wird, worauf es bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ankommt und was Sie tun können, wenn der Bescheid nicht passt.
Beratung oder Beratungsbesuch vereinbaren
Wir beraten Sie gern persönlich – Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Für pflegerische Notfälle unserer Patientinnen und Patienten besteht eine 24-Stunden-Rufbereitschaft.
☎ 089 9018 0600Kontakt aufnehmenWeitere Leistungen
GrundpflegeBehandlungspflegeHauswirtschaft & AlltagshilfePalliativpflegeVerhinderungspflege & EntlastungAlle Leistungen



