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Adresse : Kistlerhofstr. 170, 81379 München Arbeitszeiten : Mo - Fr: 08:00 - 17:00 Uhr, Sa: 09:00 - 12:00 Uhr

Behandlungspflege ist medizinische Pflege bei Ihnen zuhause – zum Beispiel Wundversorgung, Insulin-Injektionen oder das Richten und Verabreichen von Medikamenten. Sie wird ärztlich verordnet und von der Krankenkasse bezahlt. Unsere Pflegefachkräfte setzen die Verordnung zuverlässig um und halten engen Kontakt zu Ihrer Arztpraxis.

Unsere Leistungen in der Behandlungspflege

Wundversorgung

Verbandswechsel, Versorgung chronischer und akuter Wunden, Beobachtung des Heilungsverlaufs und Dokumentation.

Dekubitusbehandlung

Behandlung von Druckgeschwüren nach ärztlicher Anordnung, Hautpflege und Druckentlastung durch richtige Lagerung.

Stomaversorgung

Pflege und Versorgung bei Kolostomie, Ileostomie oder Urostomie – auch Anleitung für Betroffene und Angehörige.

Injektionen und Infusionen

Zum Beispiel Insulin-Injektionen, Thromboseprophylaxe oder Infusionen nach ärztlicher Verordnung.

Medikamente

Medikamente richten und verabreichen, damit die richtige Dosis zur richtigen Zeit genommen wird.

Messungen und Kompression

Blutzucker- und Blutdruckmessung, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Anlegen von Kompressionsverbänden.

So kommt die Behandlungspflege zu Ihnen

  • Ärztliche Verordnung: Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt verordnet häusliche Krankenpflege und legt fest, welche Maßnahmen wie oft nötig sind.
  • Genehmigung: Die Verordnung wird bei Ihrer Krankenkasse eingereicht. Gern kümmern wir uns darum und klären offene Fragen direkt mit der Kasse.
  • Versorgung: Unsere Pflegefachkräfte kommen zu den vereinbarten Zeiten und dokumentieren jede Maßnahme.
  • Rückmeldung: Fällt uns etwas auf – etwa eine Wunde, die schlecht heilt, oder auffällige Blutzuckerwerte –, informieren wir die Arztpraxis.

Wer bezahlt die Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege bezahlt die Krankenkasse – unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt. Sie belastet das Budget der Pflegekasse für die Grundpflege nicht. ART Ambulanter Pflegedienst hat eine Zulassung und einen Versorgungsvertrag mit allen Kranken- und Pflegekassen und rechnet direkt mit Ihrer Kasse ab.

Zuzahlung: Gesetzlich Versicherte zahlen 10 Prozent der Kosten für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr und 10 Euro je Verordnung. Wer seine Belastungsgrenze erreicht hat, kann sich bei der Krankenkasse befreien lassen.

Enge Zusammenarbeit mit Ärzten und Apotheken

Gute Behandlungspflege lebt von Absprachen. Wir arbeiten mit Hausarztpraxen und Apotheken im Münchner Süden zusammen, damit Verordnungen, Medikamente und Verbandsmaterial rechtzeitig da sind. Nach einem Krankenhausaufenthalt unterstützen wir Sie beim Übergang nach Hause – damit die Versorgung vom ersten Tag an steht.

Benötigen Sie zusätzlich Hilfe bei der Körperpflege, kombinieren wir die Behandlungspflege mit unserer Grundpflege.

Häufige Fragen zur Behandlungspflege

Brauche ich für die Behandlungspflege einen Pflegegrad?

Nein. Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung (häusliche Krankenpflege nach SGB V). Entscheidend ist die ärztliche Verordnung, nicht der Pflegegrad.

Wer stellt die Verordnung aus?

In der Regel Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt beziehungsweise die behandelnde Fachärztin. Nach einem Krankenhausaufenthalt kann auch das Krankenhaus häusliche Krankenpflege für die ersten Tage nach der Entlassung verordnen.

Was muss ich selbst zahlen?

Gesetzlich Versicherte zahlen 10 Prozent der Kosten für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr sowie 10 Euro je Verordnung. Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, kann sich von der Zuzahlung befreien lassen.

Können Grundpflege und Behandlungspflege kombiniert werden?

Ja, das ist häufig sinnvoll. Wir stimmen die Einsätze so ab, dass zum Beispiel Körperpflege und Medikamentengabe in einem Besuch erledigt werden. Abgerechnet wird jeweils mit der zuständigen Kasse.

Behandlungspflege in München anfragen

Wir beraten Sie gern persönlich – Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Für pflegerische Notfälle unserer Patientinnen und Patienten besteht eine 24-Stunden-Rufbereitschaft.

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